Abfertigung Neu für ArbeitnehmerInnen
Seit 1.1.2003 gibt es für neu in das jeweilige Unternehmen eintretende MitarbeiterInnen das System der Abfertigung Neu.
Bei der Abfertigung Neu wird das Geld für die Abfertigung nicht mehr im Unternehmen selbst angespart, sondern in betrieblichen Vorsorgekassen veranlagt.
Ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Bruttoentgelts (auch von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse zahlen. Dieser Betrag wird von der Krankenkasse geprüft und wird an die entsprechende Abfertigungskasse weitergeleitet.
