Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) und Pensionskasse (PK) - Versicherungsagentur Hofbauer Erhard

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Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) und Pensionskasse (PK)

Unternehmen, die mehr als € 300,- pro Jahr und pro MitarbeiterIn steuerbegünstigt investieren wollen, haben die Möglichkeit, bis zu 10 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme für ihre MitarbeiterInnen einkommenssteuerfrei und ohne Lohnnebenkosten in eine PK oder BKV einzuzahlen und damit eine Firmenpension aufzubauen.

Vorteile der BKV/PK für den Arbeitgeber:

  • Beiträge bis zu 10 % der Bruttolohn- und Gehaltsumme werden als Betriebsaufwand anerkannt
  • Keine zusätzlichen Lohnnebenkosten
  • Geringer administrativer Aufwand
  • Motivation der MitarbeiterInnen durch Zusatzleistung
  • Modernes Instrument der Leistungsvergütung
  • Kombiniert mit Zukunftssicherung ein sehr intelligentes Gehalts- und Vorsorgemodell
  • Auch für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH mit bis zu 25 % Firmenanteil möglich.
  • Kosten sind exakt planbar und langfristig kalkulierbar
 
Vorteile der BKV/PK für den/die MitarbeiterIn:

  • Vom Unternehmen finanzierte Zusatzpension.
  • Keine Steuerbelastung während der Aktivzeit, erst bei Rentenauszahlung.
  • Garantierte Pension zuzüglich Gewinnbeteiligung.
  • Sicherheit durch Garantierente in der BKV.
  • Ertragschancen durch chancenorientierte Veranlagung in der PK.
  • Veranlagungserträge werden zur Gänze dem Pensionskonto gutgeschrieben.
  • Erhöhung der Pension durch freiwillige Eigenbeiträge der MitarbeiterInnen möglich.
  • Zusätzliche staatliche Förderung der Eigenbeiträge gemäß § 108a EStG bis zu € 1.000,-.
  • Pensionszahlung an MitarbeiterInnen erfolgt direkt durch die BKV/PK.
  • Leistung des Versicherers oder der Pensionskasse bei Insolvenz des Arbeitgebers, da ausschließlich MitarbeiterInnen bzw. Hinterbliebene direkt bezugsberechtigt sind.

Quelle: Allianz
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