Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) und Pensionskasse (PK)
Unternehmen, die mehr als € 300,- pro Jahr und pro MitarbeiterIn steuerbegünstigt investieren wollen, haben die Möglichkeit, bis zu 10 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme für ihre MitarbeiterInnen einkommenssteuerfrei und ohne Lohnnebenkosten in eine PK oder BKV einzuzahlen und damit eine Firmenpension aufzubauen.
Vorteile der BKV/PK für den Arbeitgeber:
- Beiträge bis zu 10 % der Bruttolohn- und Gehaltsumme werden als Betriebsaufwand anerkannt
- Keine zusätzlichen Lohnnebenkosten
- Geringer administrativer Aufwand
- Motivation der MitarbeiterInnen durch Zusatzleistung
- Modernes Instrument der Leistungsvergütung
- Kombiniert mit Zukunftssicherung ein sehr intelligentes Gehalts- und Vorsorgemodell
- Auch für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH mit bis zu 25 % Firmenanteil möglich.
- Kosten sind exakt planbar und langfristig kalkulierbar
Vorteile der BKV/PK für den/die MitarbeiterIn:
- Vom Unternehmen finanzierte Zusatzpension.
- Keine Steuerbelastung während der Aktivzeit, erst bei Rentenauszahlung.
- Garantierte Pension zuzüglich Gewinnbeteiligung.
- Sicherheit durch Garantierente in der BKV.
- Ertragschancen durch chancenorientierte Veranlagung in der PK.
- Veranlagungserträge werden zur Gänze dem Pensionskonto gutgeschrieben.
- Erhöhung der Pension durch freiwillige Eigenbeiträge der MitarbeiterInnen möglich.
- Zusätzliche staatliche Förderung der Eigenbeiträge gemäß § 108a EStG bis zu € 1.000,-.
- Pensionszahlung an MitarbeiterInnen erfolgt direkt durch die BKV/PK.
- Leistung des Versicherers oder der Pensionskasse bei Insolvenz des Arbeitgebers, da ausschließlich MitarbeiterInnen bzw. Hinterbliebene direkt bezugsberechtigt sind.
Quelle: Allianz