Managerhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung ist für Manager (Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Geschäftsführer) von juristischen Personen (Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Stiftungen), aber auch für Prokuristen oder leitende Angestellte interessant.
Als Manager, wie oben beschrieben, kann man persönlich in unbegrenzter Höhe, auch mit seinem Privatvermögen, für im Rahmen seiner Tätigkeit schuldhaft begangene Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden.
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