Pensionszusage
Die Pensionszusage ist ein Leistungsversprechen des Unternehmens an ausgewählte MitarbeiterInnen, ihnen ab Pensionsantritt eine bestimmte Zusatzpension zu bezahlen.
Vorteile der Pensionszusage:
- Pensionsrückstellung wirkt gewinnmindernd
- Lohnnebenkostenfrei – daher günstiger als eine Gehaltserhöhung
- Auch für mehrheitlich beteiligte geschäftsführende GesellschafterInnen einer GmbH möglich
- Gleichmäßigere Aufwandsbelastung und daher bessere Kostenwahrheit als bei Wertpapiermodell
- Auslagerung betriebsfremder Risiken durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung möglich – die Versicherung trägt das Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrisiko
- Bei Insolvenz fallen verpfändete Versicherungsansprüche nicht in die Insolvenzmasse
Quelle: Allianz