Privat- und Sporthaftpflichtversicherung
Ihr Kind stürzt beim Rollerbladesfahren. Die Person, die Ihr Kind dabei umgestoßen hat, liegt verletzt im Spital. Die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung prüft, ob Sie oder Ihre mitversicherten Familienangehörigen schadenersatzplfichtig sind und zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen. Und sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Notfalls auch vor Gericht.

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