Zukunftssicherung
Die Zukunftssicherung ist nach § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG bis zur Höhe von € 300,- im Jahr (€ 25,- im Monat) von der Einkommensteuer befreit. Bei diesem Vorsorgemodell handelt es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner ArbeitnehmerInnen bzw. um Verwendung bestehenden Gehalts des Arbeitnehmers für zukunftssichernde Maßnahmen.
Es zählen dazu z.B. Ausgaben für die folgenden Versicherungs- oder Vorsorgevarianten:
- Lebensversicherung und Pensionsversicherung
- Risikoversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
Vorteile der Zukunftssicherung/Direktversicherung für den Arbeitgeber:
- Beitragszahlung gilt als Betriebsaufwand
- Reduzierte Lohnnebenkosten
- Motivation der MitarbeiterInnen durch attraktive Zusatzleistung und Steuerbegünstigung
- Auch für geschäftsführende GesellschafterInnen mit bis zu 25 % Firmenanteil an einer GmbH möglich.
Vorteile der Zukunftssicherung/Direktversicherung für den Arbeitnehmer:
- Brutto für netto – keine Einkommenssteuer, keine Sozialabgaben
- Einmalige Kapitalleistung ist möglich und steuerfrei
- Leistung des Versicherers bei Insolvenz des Arbeitgebers, da ausschließlich ArbeitnehmerInnen bzw. Hinterbliebene direkt bezugsberechtigt sind
Quelle: Allianz
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