Abfertigung-Neu für Selbstständige
Seit 1.1.2008 gilt die Abfertigung Neu auch für freie DienstnehmerInnen sowie für selbstständig Erwerbstätige.
Auch hier beträgt der Beitrag 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung.
Die Beitragsgrundlage ist mit der Höchstbeitragsgrundlage (im Jahr 2024: € 84.840,- bzw. monatlich € 7.070,-) begrenzt.
Die Beitragsgrundlage ist mit der Höchstbeitragsgrundlage (im Jahr 2024: € 84.840,- bzw. monatlich € 7.070,-) begrenzt.