Abfertigung Neu für Selbstständige
Seit 1.1.2008 gilt die Abfertigung Neu auch für freie DienstnehmerInnen sowie für selbstständig Erwerbstätige.
Auch hier beträgt der Beitrag 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung.
Die voraussichtliche Beitragsgrundlage ist mit der Höchstbeitragsgrundlage (im Jahr 2025: € 90.300,- bzw. monatlich € 7.525,-) begrenzt.
Die voraussichtliche Beitragsgrundlage ist mit der Höchstbeitragsgrundlage (im Jahr 2025: € 90.300,- bzw. monatlich € 7.525,-) begrenzt.